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Seit dem 1. Februar 2023 gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen anderer Heilberufe, Krankenhäusern, Pflegeheimen, o.ä. zum Schutz vulnerabler Personen.
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Nach einem positiven Testergebnis dürfen Sie diese Einrichtungen (trotz Wegfall der Isolationspflicht) fünf Tage nicht besuchen.
Ansonsten gilt weiterhin die Hygiene-Etikette:
- Bitte waschen/desinfizieren Sie sich bei Betreten der Praxis gründlich die Hände.
- Halten Sie im Wartebereich ausreichend Abstand zu Anderen.
- Empfehlung, sich zusätzlich zur Impfung regelmäßig selbst auf Corona zu testen.