Verhaltensregeln im Umgang mit Corona

  • Seit dem 1. Februar 2023 gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen anderer Heilberufe, Krankenhäusern, Pflegeheimen, o.ä. zum Schutz vulnerabler Personen.
  • Nach einem positiven Testergebnis dürfen Sie diese Einrichtungen (trotz Wegfall der Isolationspflicht) fünf Tage nicht besuchen.
Ansonsten gilt weiterhin die Hygiene-Etikette:
  • Bitte waschen/desinfizieren Sie sich bei Betreten der Praxis gründlich die Hände.
  • Halten Sie im Wartebereich ausreichend Abstand zu Anderen.
  • Empfehlung, sich zusätzlich zur Impfung regelmäßig selbst auf Corona zu testen.